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   BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95   

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BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95 (https://dejure.org/1995,13620)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1995 - 9 B 149.95 (https://dejure.org/1995,13620)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 9 B 149.95 (https://dejure.org/1995,13620)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Eigene politische Verfolgung einer einem politisch Verfolgten nahestehenden Person - Besondere Auseinandersetzung des Rechtmittelgerichts mit der Auffassung des Erstgerichts - Selektion von Erkenntnisquellen im Asylverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95
    Eine Selektion von Erkenntnisquellen ist nicht statthaft (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum einen geklärt, daß einem politisch Verfolgten nahestehende Personen, insbesondere Verwandte, auch dann, wenn sie weder eine abweichende politische Überzeugung besitzen noch eine solche bei ihnen vermutet wird, in die gegen ihren Verwandten gerichtete politische Verfolgung in der Weise einbezogen werden können, daß dessen politische Verfolgung zu ihrer eigenen wird (Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 9 B 14.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 171).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95
    Die Beschwerde legt nämlich nicht dar, was die Beigeladenen bei Einräumung einer Schriftsatzfrist in einem nachgereichten Schriftsatz zu den in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen im einzelnen noch vorgetragen hätten und inwiefern dies zur Klärung einer Asylberechtigung der Beigeladenen beigetragen hätte (vgl. z.B. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 9 B 14.94

    Asylrecht - Verwandte von Terroristen - Mißhandlung durch Staatsgewalt -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum einen geklärt, daß einem politisch Verfolgten nahestehende Personen, insbesondere Verwandte, auch dann, wenn sie weder eine abweichende politische Überzeugung besitzen noch eine solche bei ihnen vermutet wird, in die gegen ihren Verwandten gerichtete politische Verfolgung in der Weise einbezogen werden können, daß dessen politische Verfolgung zu ihrer eigenen wird (Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 9 B 14.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 171).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum einen geklärt, daß einem politisch Verfolgten nahestehende Personen, insbesondere Verwandte, auch dann, wenn sie weder eine abweichende politische Überzeugung besitzen noch eine solche bei ihnen vermutet wird, in die gegen ihren Verwandten gerichtete politische Verfolgung in der Weise einbezogen werden können, daß dessen politische Verfolgung zu ihrer eigenen wird (Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 9 B 14.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 171).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 9 B 138.84

    Bestimmung der Darlegungserfordernisse einer Rüge der Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95
    Dazu hätten die Erkenntnisquellen, sofern dies nicht geschehen war, eingesehen werden können und müssen (Beschluß vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 9 B 138.84 -).
  • BVerwG, 16.01.1996 - 9 B 373.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Eine diesbezügliche Vorabmitteilung in der mündlichen Verhandlung ist daher nicht möglich (vgl. Beschluß des Senats vom 22. Mai 1995 - BVerwG 9 B 149.95 -).
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